KAMPAGNE PROJEKTPARTNER BAUMÄRKTE HERSTELLER

PROJEKTPARTNER

Die Aufgaben der GBH sind in den Statuten des ÖGB festgelegt und umfassen u.a.:
• gewerkschaftliche Aktionen zur Herbeiführung günstigster Arbeitsbedingungen;
• die Initiierung von Gesetzen und Verordnungen;
• die Vereinbarung von Einzel-, Betriebs- und Kollektivverträgen;
• die Förderung einer wahren Wirtschafts- und Betriebsdemokratie durch Einfluss der Gewerkschaften und
Betriebsräte auf die Führung der Betriebe und wirtschaftliche Institutionen;
• die Wahrung, Verbesserung und der Ausbau des gesamten ArbeitnehmerInnenschutzes;
• die Herausgabe von Publikationen fachlicher Art;
• die Schaffung von Bildungseinrichtungen, Mitwirkung und Vertretung in Kuratorien und öffentlichen
Lehranstalten;
• die Schulung von BetriebsrätInnen und FunktionärInnen
• die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz für die Mitglieder
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt / Gewerkschaft Bau Holz / Vereinigung der Österreichischen. Zementindustrie
Güteverband Transportbeton / Geschäftsstelle Bau der WKÖ / Verband Österreichischen Beton- und Fertigteilwerke
BM für Wirtschaft und Arbeit -Arbeitsinspektion / BM für Gesundheit